 |
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
Quelle: heise.de
|
|
30. Juli 2007 um 18:54 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnung, Internet, Musikindustrie | kein Kommentar » |
| [ Permanenter Link | Trackback ] |
 |
Und diese EU-Politikerin hat auch einen Namen, Juliane Kokott, und Sie hat auch einen bemerkenswerten Lebenslauf. Diese Frau hat als Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. “Der ‘gläserne’ Bürger wäre damit Realität”, meint Kokott. Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.
Der letzte Satz lässt erkennen, diese Frau hat ein technisches Verständnis vom Thema Internet, davon sind unsere Juristenpolitiker (auch unsere Zypresse) Milliarden Lichtjahre entfernt. Und auch der Bundestrojaner wird durch den letzten Satz ad absurdum geführt.
Sehr geehrte Frau Kokott, hiermit zollen wir ihnen großen Respekt!
|
|
19. Juli 2007 um 18:53 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Grundgesetz, Trojaner, Vorratsdatenspeicherung | kein Kommentar » |
| [ Permanenter Link | Trackback ] |
 |
An diesem Juliwochenende 2007 machen sich Angesichts der neueren Forderungen unseres Bundesterroristeninnenministers einige Bundesbürger wirklich Sorgen um die Zukunft unserer freiheitlichen Demokratie. Zwei sehr schöne Leserbriefe 1.Beispiel und 2.Beispiel können einem wirklich zu denken geben. Man fragt sich, wo die Pläne unseres Herrn Innenministers noch hinführen werden. In eine düstere kapitalistische Diktatur ala “Arbeiten für einen Euro und Schnauze halten”?
Für uns aber das aller erschrecklichste ist, das der gemeine UntertanBürger das eigentlich gar nicht interessiert. “Ach so schlimm wie in der DDR kann es doch bei uns nicht kommen!” Diese labile Haltung des Ottonormalverbrauchers hat schon mal die Massen zu einem erhobenen steifen rechten Arm verholfen. Aber vielleicht müssen wir später ja blos alle im Rollstuhl fahren.
|
|
15. Juli 2007 um 18:52 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie CDU, Schäuble | kein Kommentar » |
| [ Permanenter Link | Trackback ] |