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Und diese EU-Politikerin hat auch einen Namen, Juliane Kokott, und Sie hat auch einen bemerkenswerten Lebenslauf. Diese Frau hat als Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. “Der ‘gläserne’ Bürger wäre damit Realität”, meint Kokott. Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.
Der letzte Satz lässt erkennen, diese Frau hat ein technisches Verständnis vom Thema Internet, davon sind unsere Juristenpolitiker (auch unsere Zypresse) Milliarden Lichtjahre entfernt. Und auch der Bundestrojaner wird durch den letzten Satz ad absurdum geführt.
Sehr geehrte Frau Kokott, hiermit zollen wir ihnen großen Respekt!
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19. Juli 2007 um 18:53 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Grundgesetz, Trojaner, Vorratsdatenspeicherung | kein Kommentar » |
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