Dieser Mann heisst Dr. Paul B. Schäuble. Ob er mit unserem Grundgesetztaufweicher verwandt ist, ist uns nicht bekannt. Aber er ist ein Massenabmahner! Und er arbeitet in der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel - Rechtsanwälte Patentanwälte München. Wenn man Serienbriefe mit Word anfertigen arbeiten nennen kann. Diesmal geht es um die Wortmarke “Infinity” eines DFI-Mainboards.
Nein nein, die mahnen nicht im Auftrage von DFI, sondern im Auftrage eines Münchener Unternehmens DSM Computer AG. Die haben die Wortmarke seit 1993 geschützt.
Nein nein, die mahnen jetzt aber nicht DFI ab, sondern mahnen gegen Händler die mit dem Wort “Infinity” jetzt das DFI Mainboard bewerben. Die Händler geben aber nur die genaue Produktbezeichnung wieder, den DFI hat das Wort “Infinity” groß auf ihre Verpackung gedruckt. Bei einem Streitwert von 200.000 Teuro bedeutet das eine Gebühr von 2833 Euro für jeden Abgemahnten.
Was lernt man eigentlich so auf der Juristenfalkutät. Das vor dem Recht alle gleich sind und das Justizia blind ist? oder Wie zocke ich eigentlich am besten meine Mitbürger ab?
Nicht der Hersteller wird abgemahnt, der das Wort vielleicht widerechtlich auf seiner Verpackung benutzt - einmalig 2833 Euro und vielleicht die Gefahr, er ist finanzkräftig genug der Kanzlei vor Gericht die Fresse zu polieren, nein die Händler werden abgemahnt - viele male 2833 Euro - und die Gewissheit die können sich nicht wehren und unsere ach so gerechte Gerichtsbarkeit entscheidet nach deutschen Recht.
Quelle: heise.de
Aber vielleicht hat es ja doch was zu bedeuten, das der Mann Schäuble heisst.