Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinedurchsuchung war bis jetzt immer die Rede von BND oder -in Ausnahmefällen- vom BKA. Wie wir aber lt. heise.de vom 06. Oktober 2007 wissen hat jetzt schon mal der Zollfandungsdienst, die Technik zur Online- Durchsuchung in zwei Fällen dazu eingesetzt, Internet-Telefonate zu überwachen. Dafür wurden auf den verdächtigen Computern Überwachungsprogramme installiert.
Der Zollfandungsdienst ! Ja wer denn noch alles? Vielleicht auch bald die IFPI (Musikindustrie), die GEZ, das Sozialamt u.ä.
Wenn man jetzt großzügig ist, geht man davon aus, das die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) rechtlich gedeckt ist, da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle und nicht um die Ausspionieren von Daten. Nicht rechtlich gedeckt ist aber das Aufspielen der Überwachungsprogrammen auf den PC´s. (Unverletzlichkeit der Wohnung u. ä. GG)
Also können wir davon ausgehen, das die Onlinedurchsuchung schon angewendet wird, es wird nur versucht nachträglich dafür noch eine rechtliche Legitimation zu bekommen. Jetzt muss aber jedem bewusst werden, überwachungstechnisch haben wir wieder DDR-Verhältnisse!
Update: 07.10.2007
Jetzt bestreitet das LKA Bayern den Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören! Wow, das Dementi kam aber schnell. Aber wissen die vom LKA denn wirklich, was die im Zollfandungsdienst so treiben? Wers glaubt …..