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Planetopia (Sat.1) als Plattform für den Massenabmahner Clemens Rasch

Die Sendung Planetopia des Senders Sat.1 ist ja für seine technisch versierten Sendungen bekannt.
Aber das diese Sendung jetzt auch Werbeplattform für die Musikindustrie ist, das ist neu. Wiedermal durfte der Massenabmahner Rasch die angeblich riesigen Verluste für die Musikindustrie herunterbeten, leider blieb er auch diesmal die Beweise schuldig. Auch wurde in dem Beitrag verschwiegen, das Herr Rasch alleiniger Geschäftsführer, der proMedia GmbH ist. Richtig ist, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster und einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie. In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Er generiert seine Abmahnungen also selbst.
Auch wird in dem Bericht gezeigt, das die proMedia die beschlagnahmten Festplatten selbst nach verdächtigem Materiel untersucht. Seit wann ist eine privatwirtschaftliche gewinnorientierte Firma eine offizielle Ermittlungsbehörde. Wer garantiert den Beklagten, das die Firma die Musikstücke nicht selbst auf die Festplatten aufspielt. Solche Beweise der proMedia sind als befangen abzulehnen.

Leider besitzt die proMedia bei den offiziellen Ermittlungsbehörden den sogenannter Sachverständigenstatus. Das nennen wir ausgezeichnete Lobbyarbeit, es ist und bleibt aber ein Skandal. Desweiteren versucht die Lobby der Musikindustrie für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes den Richtervorbehalt streichen zu lassen. Das würde der Musikindustrie den Status von einer Ermittlungsbehörde verleihen.
Manche Gerichte erkennen jetzt aber auch schon, das diese Massenabmahnnerei auschliesslich der Gewinnermittlung dient. Deshalb urteilte das Amtsgericht Offenburg wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit”, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.

Eines ist klar: Der illegale Download von Musik ist strafbar! Ob ein heruntergeladenes mp3 File aber einen Streitwert von 20.000€ hat, diesen Beweis bleibt die Musikindustrie immer schuldig. Nach dem Streitwert richtet sich aber die teilweise vierstellige Abmahngebühr. Also kann der Streitwert gar nicht hoch genug sein!
Abgemahnte sollten niemals sofort zahlen und sich immer anwaltliche Hilfe einholen.

Vielleicht hilft ja in Deutschland in ein oder zwei Jahren auch das Verschlüsseln einer Festplatte nicht mehr.

Für uns wird die Zukunft der Musikindustrie eines Peter Gorres immmer wahrscheinlicher!


8. Oktober 2007 um 18:04 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Abmahnanwalt, Abmahnung, Lobbyismus, Musikindustrie | kein Kommentar »
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