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Tja, das kann in der Hektik schon mal vorkommen, das man sich verschreibt. Aber das ein Schreibfehler nicht vor Kosten schützt, musste jetzt auch der Massenabmahner Rasch erkennen. Wie aus einem rechtskräftigen Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) des Landgerichtes Stuttgart bekannt geworden ist, ist dem Massenabmahner Rasch ein Zahlendreher bei einer IP-Adresse unterlaufen. Dadurch wurde einem unbescholtenden Internetbenutzer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Audiodateien zugeschickt. Streitwerthöhe durch die angeblichen 287maligen Rechtsverletzungen betrug 60.000€. Somit sollte eine Abmahngebür von 3500€ durch Rasch geltend gemacht worden sein.
Der Abgemahnte konnte aber durch Logdateien beweisen, das er zu dem Zeitpunkt der Rechtsverstöße eine andere IP-Adresse durch seinen Provider zugewiesen bekommen hatte. Das teilte der Abgemahnte auch dem Massenabmahner unverzüglich mit. Leider ging die Anwaltskanzlei darauf nicht ein, womit der Abgemahnte sich gezwungen sah, eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einzureichen.
Punkt, Satz und Sieg!!!
Als es aber um die Kosten des Verfahrens ging, wollte der Massenabmahner von seinen eigenen Streitwerten nichts mehr hören. Das Landgericht Stuttgart hielt aber den hohen Streitwert für angemessen, weil von der Kanzlei selber angesetzt. So musste die Kanzlei die Kosten des Verfahrens tragen, ausgehend von dem angesetzten Streitwert.
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12. Oktober 2007 um 18:22 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnanwalt, Abmahnung, Musikindustrie, Vorratsdatenspeicherung | 1 Kommentar » |
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Die Mehrzahl der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden speichern die IP-Adressen der Besucher ihrer Internetauftritte. Und das trotz, des jüngst veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März mit dem das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt hat, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Allein das Bundesjustizministerium und das Bundesforschungsministerium haben die Speicherung gestoppt. Hier wird ganz massiv das Vertrauen in das neu geschaffene E-Government untergraben! Auch die Aussagen unseres Gegen-das-Internet-Heimatschutzministers Mieh…. äh Schäuble, soll ja auch der Bundestrojaner als E-Mail-Anhang an behördliche Mails ausgeliefert werden. Jeder Internetbesucher müsse ja schon jetzt befürchten, dass er, wenn er bei einem Behördeninternetauftritt auch nur nachsieht, könnten weitere Ermittlungsschritte gegen ihn unternommen werden.
Diese Maßnahmen wie Onlinedurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, IP-Speicherung, Ausspionieren von Mails und IP-Telephonie etc. lassen nur einen Schluss zu:
Die Mächtigen dieses Landes haben wieder massiv Angst vor ihrem eigenen Volk.
Und wenn uns die Geschichte eins gelehrt hat, dass ist der Anfang vom Ende! Denn ein Staat der aus Lobbyismus, Korruption, Rechtsunsicherheit, Verlogenheit , staatliche Torpedierung des Grundgesetzes und Gleichschaltung der Medien besteht, ist unweigerlich zum Untergang verdammt!”
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12. Oktober 2007 um 11:33 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie E-Pass, Internet, Überwachung, Überwachungsstaat | kein Kommentar » |
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