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Ohne Debatte im Innenausschuss, mit Änderungen in letzter Minute und einem Beschluss erst in den Nachtstunden: So haben SPÖ und ÖVP die größte Ausweitung von Polizeirechten seit langem, die für Betroffene einen massiven Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, durchs Parlament gepeitscht. Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen. Somit ist in Österreich der Richtervorbehalt bei “Gefahr im Verzug” abgeschafft.
Kritiker wie ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger befürchten, dass mit dem Zugriff auf die IP-Adressen das Innenministerium das Justizministerium ausbremst. Dieses hat sich bei der ebenfalls geplanten - jahrelangen - Vorratsdatenspeicherung insofern durchgesetzt, als der Zugriff darauf nur unter richterlicher Kontrolle möglich sein soll.
Der Grünenpolitiker Pilz kündigt jetzt eine Netzkampagne an. Wir finden eine wenig späte Reaktion. Den diese Bestrebungen der Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ sind doch schon seit längerem bekannt gewesen. Wir haben da auch noch so ein bis zwei Fragen:
Ist sowas in Österreich nicht verfassungswidrig? War der GröFaZ nicht ein Österreicher?
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7. Dezember 2007 um 14:39 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Internet, STASI 2.0, Vorratsdatenspeicherung, Überwachung, Überwachungsstaat | kein Kommentar » |
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