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CDU und SPD sind nicht mehr wählbar

Angesichts der Landtagswahlen in den deutschen Bundesländer Hessen und Niedersachsen wollen wir noch einmal auf das Abstimmungsverhalten der CDU und SPD Mitglieder dieser beiden Länder bei der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag hinweisen. Alle bis auf Dr. Hans Georg Faust haben für eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Kommunikationsdaten der deutschen Bürger gestimmt. (Das Zeichen n.a. in den Listen bedeutet das diese Abgeordneten an diesem Tag nicht anwesend waren) Sollte die Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden (und das kann es nur zwangsläufig) haben diese Politiker (und alle anderen die mit JA gestimmt haben) gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Aber das ist ja nichts NEUES! Solche Politiker sind in einer freiheitlichen demokratischen Ordnung nicht mehr wählbar!
Kein Bürger oder Bürgerin aus Hessen oder Niedersachsen, welche an Freiheit, Demokratie, Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit und an das Grundgesetz glauben, kann seine Stimme einem Kandidaten der CDU oder SPD geben. Sollte er es doch tun, machen sie sich mitschuldig daran, das diese beiden Parteien noch im Jahre 2008 weitere Maßnahmen beschliessen werden, die das deutsche Grundgesetz weiter einschränken. Beispiele hier für werden sein, der Einsatz des Bundestrojaner, der Einsatz der Bundeswehr im Innern, etc. (siehe Schreckensliste des Herrn Schäuble) Diese Wähler und Wählerinnen haben dann geholfen, den Weg in einen Überwachungsstaat und eine Diktatur frei zu machen. Der staatlichen Willkür und nochmal staatliche Willkür und nochmal staatliche Willkür, ist dann Tür und Tor geöffnet.
Und hinterher will es wieder keiner gewesen sein, aber das kennen wir ja schon.

P.S. Beschwerden, nach so einer zukünftigen telefonischer Pizzabestellung, bitte an ihren zuständigen CDU oder SPD Bundestagsabgeordneten!


9. Januar 2008 um 11:13 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, CDU, Grundgesetz, Rechtsstaat, SPD, STASI 2.0, Vorratsdatenspeicherung, Willkür, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
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Vorratsdatenspeicherung - und keine Zugangsschranken

Michael Rotert, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco hat sich gegenüber heise.de besorgt darüber geäußert, dass es weder in der Politik noch in der Wirtschaft gedankliche oder technische Ansätze gibt, wie die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erhobenen Nutzerspuren von den bisher bereits aufbewahrten Abrechnungsdaten getrennt werden sollen. Eine Aufteilung der Datenbestände ist aber notwendig, da die Zugriffsmöglichkeiten auf die für unterschiedliche Zwecke vorgehaltenen Verbindungsdaten sehr verschieden angelegt sein müssen.
Der Zugang zu den erfassten Daten dienen den Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenabwehr oder für die Aufklärung schwerer sowie mit Hilfe der Telekommunikation begangener Straftaten. Dafür benötigen sie einen richterlichen Beschluss. Rotert weisst aber auch darauf hin, das diese verfahrenstechnische Hürde nicht greift, wenn Internetnutzer anhand der IP-Adresse identifiziert werden sollen. Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt dabei Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren durch alle Sicherheitsbehörden.
Somit ist eindeutig klar, dass Frau Zypries wieder einmal gelogen hat. Mit der Vorratsdatenspeicherung stehen alle Bürger in Deutschland unter Generalverdacht und die Unschuldsvermutung ist seit dem 01.01.2008 außer Kraft gesetzt. Und das gegen allen anderen Beteuerungen der sogenannten Volksvertreter. Vielleicht sollte hier das Bundesministerium für Lügen auch einen Fragenkatalog für die Vorratsdatenspeicherung erarbeiten. Diesem wird aber genauso wenig geglaubt werden, wie den Antwort-Lügen im Fragenkatalog für den Bundestrojaner.


9. Januar 2008 um 10:26 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Rechtsstaat, Vorratsdatenspeicherung, Zypries, Überwachungsstaat | 1 Kommentar »
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