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Grundgesetz ist gut
Eine neue Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) bohrt die Überwachung weiter auf. Der Abhörschutz für so genannte Berufsgeheimnisträger soll endgültig abzuschafft werden. Wenn nun auch Geistliche, Abgeordnete und Verteidiger abgehört werden sollen, dann ist das Grundgesetz endlich außer Kraft gesetzt. Die geplante Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u umfasst praktisch die Aufhebung des Abhörschutzes für alle “Berufsgeheimnisträger”. Der absolute Abhörschutz soll entfallen, auch wenn die Novelle bei diesen Berufsgruppen eine besonders intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme vorschreibt. Aber auch heute gilt, das Abhörspezialisten nicht weghören, wenn ein Telefonat mit einem Anwalt stattfindet. Unser Herr Schäuble wird immer dreister.
Wir können uns aber dem Eindruck nicht erwähren, dass das vielleicht eine Verneblungsaktion ist. Jetzt sind alle empört und diskutieren nur noch über diese Verschärfung. Danach wird die leise fallengelassen und die ursprüngliche Version durch das Parlament gepeitscht. Und keiner hat dann gemerkt, das die ursprüngliche Version schon zu weit geht!
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16. Januar 2008 um 21:48 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie CDU, Grundgesetz, STASI 2.0, Schäuble, Überwachungsstaat | kein Kommentar » |
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