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Der Zypries droht Gefängnis

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat zur Untermauerung seines Urteils, das dem Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten (IP-Adressen) über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs untersagt, schwere Strafen (Az. 5 C 314/06) angekündigt. Der Kläger, Jurist Patrick Breyer, vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hatte einen Antrag gestellt, bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige persönlichen Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) anzuordnen. Zustande gekommen war der Antrag, weil Frau Zypries keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Somit bestand die Gefahr der Wiederholung. Allein der Hinweis der Beklagten darauf, dass die Daten künftig nicht mehr gespeichert werden, erachtete das Amtsgericht im Sinne des Klägers zur Beseitigung dieser Gefahr nicht als ausreichend. Deswegen drohte es nun harte Sanktionen an.

Tja, Frau Zypries, also wir würden Ihnen die schöne Aussicht wirklich gönnen.


13. Februar 2008 um 19:48 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Grundgesetz, Internet, Zypries | kein Kommentar »
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