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Nein, er darf jetzt offiziell, zwar nur wenn der Bestand des Staates gefährdet ist und mit richterlicher Anordnung, in allen Computer der BanannenBundesrepublik Deutschland schnüffeln. Und über das neue BKA-Gesetz schafft es Mister StasiSchäuble auch noch diese Regelungen aufzuweichen. Somit geht den Deutschen wieder ein Grundrecht flöten, denn der BND, das BKA und das Innenministerium haben schon oft genug bewiesen, was Sie von unserem Grundgesetz halten. Jetzt kann man den Deutschem Volke nur noch wünschen, dass Sie nicht spanische Verhältnisse bekommen!
Die Forderung der Frau Wegner sind also garnicht so abwegig, denn die BRD macht mit dem Bundestrojaner und der Vorratsdatenspeicherung nichts anderes. Wann ist denn der Staat in Gefahr? Wie schnell man zum Staatsfeind werden kann hat unsere Generalstaatsanwältin Monika Harms schon mehrmals bewiesen.
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27. Februar 2008 um 12:32 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Meinungsfreiheit, STASI 2.0, Schäuble, Willkür, Überwachungsstaat | kein Kommentar » |
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