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[Nachtrag] Zu diesem Thema ist in der Online-Ausgabe “Die Zeit” ein sehr guter und kritischer Artikel von Kai Biermann erschienen!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch eine einstweilige Anordnung eingeschränkt.
“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”
Glasdemokratie begrüßt diese Entscheidung und unterstützt die Forderung des Arbeitskreis Vorratsspeicherung nach einem Rücktritt der deutschen Justizministerin Zypries! Und den Herrn Schäuble soll sie gleich mitnehmen.
Somit haben Politiker wie die Zypries und der Schäuble mal wieder gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Weiterhin gibt er Ratschläge wie man sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen kann.
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an Mittwoch, 19. März 2008 um 11:20 in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, Schäuble, Verfassungsklage, Vorratsdatenspeicherung, Zypries, Überwachungsstaat.
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