… auf großer Schleichfahrt
Update 11.04.2008Der Torpedo hat sein Ziel getroffen und versenkt! Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll es einfacher werden, die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem ursprünglichen Entwurf ein Richter entscheiden.
Glasdemokratie hat sich aus diesem Grund entschlossen, seinem Blog-Logo einen zweiten Glasbruch hinzuzufügen!
Update 09.04.2008Der Torpedo wurde abgeschossen und befindet sich im Wasser! Somit ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments.
Damit hat die große Koalition bewiesen, dass Ihr Wirtschaftsinteressen (und somit ihre Nebeneinkünfte) viel wichtiger sind, als die Bürgerrechte.
Die große Koalition mit U-Boot Kapitän Merkel und ihrem 1. Offizier Schäuble, schickt sich an, einen zweiten Torpedo auf das Grundgesetz abzufeuern. Am Donnerstag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.
So heißt es im Entwurf des § 101 Absatz 2, der in das Urheberrecht eingeführt werden soll:
“In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war, es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt.”
Ein solcher Drittauskunftsanspruch ist im deutschen Recht ein absolutes Novum, denn “bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat”, kritisiert Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag und steht damit nicht allein da. Jedem deutschen Bundesbürger sollte hiermit endlich klar werden, dass die drei bürgerlichen Parteien nicht mehr wählbar sind.
Glasdemokratie kann nur hoffen das dieser Torpedo durch eine Verfassungsklage, zum Rohrkrepierer wird. Denn zum Glück gibt es immer wieder Bürgerrechtler die für die grundgesetzliche Freiheit einstehen und kämpfen.