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Gleichheit ohne Freiheit ist Unterdrückung, Freiheit ohne Gleichheit ist Ausbeutung.

Rosa Luxemburg, 1871–1919


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Wanzen darf man nicht verschenken

Familienwochenendausflug. Das Autoradio spielt ihren Lieblingssender. Gerade bemerkt ihre Frau “Liebling was sind denn das für Störgeräusche im Radio?” Da sie die Klangqualität ihres Autoradio wieder herstellen wollen, machen sie sich im Inneren des Autos auf die Suche nach der Quelle. Und siehe da, schon finden Sie ein technischen Gerät!? Und weil Sie so empört darüber sind, übergeben Sie dieses, an die Presse um herauszufinden, wer den der Besitzer sein könnte. Doch Fehlanzeige, es findet sich kein Besitzer. Vor allen Dingen können Sie sich gar nicht vorstellen, warum jemand sowas in ihrem Auto installieren sollte. Gut Sie lesen unseren Blog, haben sich auch schon mal nach der “militanten Gruppe” auf der Website des Bundeskriminalamtes erkundigt, sie kaufen immer Wasserstoffperoxyd, für die blonde Haare ihrer Frau und schalten immer ihr Handy aus. Sie haben den Vorfall schon fast wieder vergessen, da bekommen Sie Post vom Kieler Innenministerium in dem steht, dass die Wanze dem Innenministerium gehört. Und die wollen die jetzt wieder haben, oder ersatzweise 2500.00€ Schadensersatz.
So passiert, dem Pseudonym Daniel Schenk aus Bad Oldesloh. Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: “Bildung einer terroristischen Vereinigung” - Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Aber auch das ist ja nichts Neues, das die deutsche Generalbundesanwältin Harms nicht weiss was Sie tut und somit grundsätzlich über das Ziel hinausschießt. Und dafür regelmäßig vom Bundesgerichtshof eine Klatsche kassiert.
Also, sollte auch bei Ihnen so ein technisches Gerät den Radioempfang stören, dann ausbauen und aufbewahren, es könnte sich irgendwann der Besitzer melden.
 
Glasdemokratie: Die deutschen Sicherheitsbehörden haben mittlerweile, vor Paranoia, jegliche Peilung verloren.


Dieser Beitrag wurde geschrieben an Donnerstag, 24. April 2008 um 13:56 in der Kategorie BKA, Bundesverfassungsgericht, Harms, Überwachung, Überwachungsstaat.
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