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Wenn die deutschen Bürger nicht das Grundgesetz beschützen, wird die Demokratie mit Sicherheit untergehen. Die deutsche Politikerkaste hat sich innerlich schon vom deutschen Grundgesetz verabschiedet. Dieses ist ja bei der Errichtung eines Überwachungsstaates auch nur ein Klotz am Bein. Wie schon im Januar Frau Zeh, hat jetzt Patrick Breyer, aktiv in der Initiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten und -bildern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er erläutert,
“vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden”.
Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier. Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos. Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Wenn diese Daten erstmal erhoben und zentral gespeichert sind, werden diese auch unkontrolliert benutzt, mit anderen Staaten ausgetauscht und abgeglichen.
Big Brother is watching you !
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Dieser Beitrag wurde geschrieben
an Donnerstag, 15. Mai 2008 um 10:11 in der Kategorie Biometrie, Bundesverfassungsgericht, E-Pass, Grundgesetz, Verfassungsklage, Überwachungsstaat.
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