Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.
Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.
Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.
Quelle: heise.de