Das Google es außerhalb seines Mutterlandes mit der Zensur nicht so genau nimmt, beweißt Google in China ja jeden Tag. Jetzt ist es aber im eigenen Land USA für Google datenschutztechnisch zum Supergau gekommen. Ein New Yorker Bezirksgericht hat Google im Rechtsstreit mit Viacom über Urheberrechtsverletzungen auf YouTube dazu verpflichet, dem US-Medienkonzern alle aufbewahrten Logfiles zu übergeben. Der am Dienstag ausgestellte Beschluss (PDF-Datei) bezieht sich auf die gesamte Logdatenbank des Videoportals. Diese enthält die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat, den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags, dessen Identifizierungsnummer sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders. Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist. Viacom möchte also nicht den einen Uploader abmahnen und zivilrechtlich verklagen (bringt nicht genug Kohle), nein die möchten alle Nutzer die das Video angesehen haben mit einer Massenabmahnung überziehen. Google ist jetzt verpflichtet, seine 12 Terabyte (zwölf) umfassende Datenbank (angesammelte Log-Daten in 18 Monaten) an Viacom herausgeben. Das Medienunternehmen Viacom, dem etwa die Musiksender MTV und VH1 gehören, hatte Google und dessen Tochter YouTube im März 2007 in New York verklagt. Der Konzern wirft der Internetfirma “massive Copyright-Verletzungen” vor und fordert Schadensersatz in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar.
Glasdemokratie: Eine gute Alternative zu YouTube ist das Videoportal www.smotri.com, was in Russland beheimatet ist, und es lässt Videos bis 200MB zu.
In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.
Wenn hier jemand seine Urheberrechte oder seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, reicht es, eine eMail zu senden. Es ist hierfür keine Abmahnung erforderlich. Es wird sich hiermit verpflichtet nach der ersten Kenntnisnahme sofort zu handeln.