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löchrig wie ein Schweizer Käse
Das Google es außerhalb seines Mutterlandes mit der Zensur nicht so genau nimmt, beweißt Google in China ja jeden Tag. Jetzt ist es aber im eigenen Land USA für Google datenschutztechnisch zum Supergau gekommen. Ein New Yorker Bezirksgericht hat Google im Rechtsstreit mit Viacom über Urheberrechtsverletzungen auf YouTube dazu verpflichet, dem US-Medienkonzern alle aufbewahrten Logfiles zu übergeben. Der am Dienstag ausgestellte Beschluss (PDF-Datei) bezieht sich auf die gesamte Logdatenbank des Videoportals. Diese enthält die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat, den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags, dessen Identifizierungsnummer sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders. Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist. Viacom möchte also nicht den einen Uploader abmahnen und zivilrechtlich verklagen (bringt nicht genug Kohle), nein die möchten alle Nutzer die das Video angesehen haben mit einer Massenabmahnung überziehen. Google ist jetzt verpflichtet, seine 12 Terabyte (zwölf) umfassende Datenbank (angesammelte Log-Daten in 18 Monaten) an Viacom herausgeben. Das Medienunternehmen Viacom, dem etwa die Musiksender MTV und VH1 gehören, hatte Google und dessen Tochter YouTube im März 2007 in New York verklagt. Der Konzern wirft der Internetfirma “massive Copyright-Verletzungen” vor und fordert Schadensersatz in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar.
Glasdemokratie: Eine gute Alternative zu YouTube ist das Videoportal www.smotri.com, was in Russland beheimatet ist, und es lässt Videos bis 200MB zu.
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4. Juli 2008 um 08:32 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnung, Internet, USA | 1 Kommentar » |
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StudiVZ is bäähh…
Nach dem 100 Millionen Euro Deal der Holtzbrinck-Gruppe, soviel haben Sie den Gründern von StudiVZ gezahlt, muss das Portal ordentlich Gewinn abwerfen. Und damit das auch klappt versucht die Verlagsgruppe jetzt alle Domainnamen mit dem Kürzel “VZ” an sich zu reissen. Aktuelles Opfer ist jetzt das studentische Internet-Projekt “mathevz“! So will der Holtzbrinck-Konzern “rechtliche Schritte” gegen die Studenten einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden. Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden. Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden. Tja der typische Elefant im Porzellanladen! Als Konzern kann man sich eben alles erlauben, und seine Rechtslage mit Hilfe der deutschen Justizwillkür schon durchdrücken. Das Portal StudiVZ ist ja nicht unumstritten. Verkauf von Nutzerdaten, neue Stratgien, gezielte Werbemails an die eigenen Nutzer, all das werden die Nutzerzahlen nicht gerade nach oben schnellen lassen. So mancher Student wundert sich, das er nach seinem Studium so viele Absagen bekommt und hat dabei völlig vergessen, das die meisten Personalchefs sich ihre Informationen aus dem Internet beschaffen.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich jetzt darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob auch andere Institutionen ihre Domain verlieren. Beispiele wären hier: das Sekundärrohstoff-Verwertungszentrum Schwarze Pumpe GmbH, alle Volkszeitungen oder die Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau. Die Sonderverwaltungszonen der Volksrepublik China und die Salzburger Volkszeitung haben wohl nichts zu befürchten.
Domainklau gibt es halt nur in Deutschland!
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15. Mai 2008 um 15:45 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnung, Lobbyismus, Medien, Willkür | kein Kommentar » |
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SO sehen Passlaks aus!
Endlich haben sich die Sklaven der Contentindustrie mal geoutet und diesmal sogar in einer Negativliste und öffentlich. Und haben einen ganz weinerlichen Brief an die deutsche berufsverreisende Bundesdiktatorinkanzlerin gechrieben. Und weil die Contentindustrie ja mittlerweile verarmt ist und die deutschen Lügenpresse das Internet hasst wie die Pest, haben sie den offenen Brief bestimmt kostenlos abgedruckt. Obwohl für solch
einen hirnverbrannten (auch hirnfickend genannt) Schwachsinn hätte man eh kein Geld verlangen können.
So entfallen allein 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland auf die – “leider meist illegale” – Tauschbörsennutzung.
Wenn man dann noch das Spamaufkommen von 70 Prozent hinzurechnet, hat Deutschland einen 140%igen Internetverkehr. Aber, mit dem Rechnen haben es die Künstler eh nicht. Zumindest haben sie aber begriffen, dass man die eigenen Konsumenten, wegen einem illegal heruntergeladen Song, mit mindesten 2000 Euronen abzocken kann. Ein Gutes hat aber der offene Brief, jetzt kennen wir alle Künstler, die ihre Kunden lieber abzockenmahnen, als eine ordentliche verkaufsfördernde Leistung zu erbringen. Und nebenbei, Sklaven müssen das tun, was der Sklavenhalter verlangt. Deswegen hätte die Überschrift über dieses Machwerk auch lauten müssen “Ave, Merkel, morituri te salutant“.
Und lassen Sie sich später nicht von einem dieser Künstler erzählen, er hätte diesen Brief im Drogenrausch unterschrieben. Auf dem Tamagothi-Blog gibt es auch einen offenen Brief an das Merkel. Ob sie den aber jemals zu Gesicht bekommt? Die Leser unseres Blog´s aber schon!
P.S. Glasdemokratie ist aufgefallen das diese Negativliste eigentlich unvollständig ist, dort fehlen noch die Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf, Rasch etc.!
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25. April 2008 um 09:27 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnung, Abzocker, Filmindustrie, Lobbyismus, Musikindustrie, Überwachungsstaat | kein Kommentar » |
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Getty Images Seattle
Das man für ein schnell kopiertes Kochbuchbild in Deutschland richtig abgekniepertkocht wird, ist ja hinreichend bekannt. Wenn Webdesigner dann Bilder im Internet benutzen und dafür eine Lizenz besitzen, ist das als vorbildlich zu bezeichnen.
Jetzt, stellen Sie sich vor, da gibt es eine Agentur die mit Bildern handelt und dafür Lizenzen vergibt. Und das es Webdesigner gibt, die solche Lizenzen erwerben um die Bilder im Internet zu benutzen. Und wenn dann genügend Bilder unter die Webdesigner gebracht wurden, fängt diese Agentur an zu behaupten, die Webdesigner hätten gar keine Lizenz erworben. Auf diese geniale Gelddruckmasche ist jetzt die US-Bildagentur Getty verfallen. Und das sich in Deutschland mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, ist auch in den USA hinreichend bekannt. Mittlerweile gibt es 110 bekannte Abmahnungen die sich anwaltlich vertreten lassen. Die Dunkelziffer wird wohl um einiges höher liegen. Auch ein Abmahnungsforum hat sich mittlerweile etabliert. Und damit die Bildagentur Getty bei der Abmahnungswelle auch die maximale Kohle macht, haben die sie sich professionelle Hilfe gehohlt. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat ja einschlägige Erfahrungen bei Massenabmahnungen für Sony, BMG etc. gemacht. Ob jetzt auch wieder Marc Hügel und Axel Gillessen als Vollstrecker auftreten, ist aber nicht bekannt. Jedenfalls macht die Kanzlei Waldorf seinen Namen als Massenabmahner wieder alle EHRE. Ob diese Vorgehensweise der Agentur aber die Lizenzverkäufe ankurbeln wird, wagt Glasdemokratie, aber zu bezweifeln.
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21. April 2008 um 21:16 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abmahnanwalt, Abmahnung, Abzocker, Internet, Waldorf | kein Kommentar » |
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![[Update] Große Koalition auf Schleichfahrt](http://www.glasdemokratie.com/wp-content/themes/acidtech_tiger/images/forum_link.gif) |
… auf großer Schleichfahrt
Update 11.04.2008Der Torpedo hat sein Ziel getroffen und versenkt! Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll es einfacher werden, die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem ursprünglichen Entwurf ein Richter entscheiden.
Glasdemokratie hat sich aus diesem Grund entschlossen, seinem Blog-Logo einen zweiten Glasbruch hinzuzufügen!
Update 09.04.2008Der Torpedo wurde abgeschossen und befindet sich im Wasser! Somit ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments. Damit hat die große Koalition bewiesen, dass Ihr Wirtschaftsinteressen (und somit ihre Nebeneinkünfte) viel wichtiger sind, als die Bürgerrechte.
Die große Koalition mit U-Boot Kapitän Merkel und ihrem 1. Offizier Schäuble, schickt sich an, einen zweiten Torpedo auf das Grundgesetz abzufeuern. Am Donnerstag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag gesamten Beitrag lesen »
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9. April 2008 um 08:50 von Redaktion Abgelegt in der Kategorie Abzocker, CDU, Filmindustrie, Korruption, Lobbyismus, Musikindustrie, SPD | kein Kommentar » |
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