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Auch gekaufte Bilder können teuer werden

Das man für ein schnell kopiertes Kochbuchbild in Deutschland richtig abgekniepertkocht wird, ist ja hinreichend bekannt. Wenn Webdesigner dann Bilder im Internet benutzen und dafür eine Lizenz besitzen, ist das als vorbildlich zu bezeichnen.
Jetzt, stellen Sie sich vor, da gibt es eine Agentur die mit Bildern handelt und dafür Lizenzen vergibt. Und das es Webdesigner gibt, die solche Lizenzen erwerben um die Bilder im Internet zu benutzen. Und wenn dann genügend Bilder unter die Webdesigner gebracht wurden, fängt diese Agentur an zu behaupten, die Webdesigner hätten gar keine Lizenz erworben. Auf diese geniale Gelddruckmasche ist jetzt die US-Bildagentur Getty verfallen. Und das sich in Deutschland mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, ist auch in den USA hinreichend bekannt. Mittlerweile gibt es 110 bekannte Abmahnungen die sich anwaltlich vertreten lassen. Die Dunkelziffer wird wohl um einiges höher liegen. Auch ein Abmahnungsforum hat sich mittlerweile etabliert. Und damit die Bildagentur Getty bei der Abmahnungswelle auch die maximale Kohle macht, haben die sie sich professionelle Hilfe gehohlt. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat ja einschlägige Erfahrungen bei Massenabmahnungen für Sony, BMG etc. gemacht. Ob jetzt auch wieder Marc Hügel und Axel Gillessen als Vollstrecker auftreten, ist aber nicht bekannt. Jedenfalls macht die Kanzlei Waldorf seinen Namen als Massenabmahner wieder alle EHRE. Ob diese Vorgehensweise der Agentur aber die Lizenzverkäufe ankurbeln wird, wagt Glasdemokratie, aber zu bezweifeln.


21. April 2008 um 21:16 von Redaktion
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Ebay als Abmahnplattform

Abmahnanwälte in Deutschland haben es nicht leicht. Damit 15-20 Anwälte aus Deutschland es schaffen, in einem Jahr 50000 Abmahnungen zu versenden, wird sicher so manche Golf-Partie ausgefallen sein. Nein, eine Abmahnung ist ja mit Textbausteinen aus Winword schnell gemacht. Aber das lästige Durchforsten der Ebay-Plattform nach Abmahnopfern ist doch ganz schön nervig und zeitraubend, aber lukrativ. Für die Abmahn-Juristen sind Verkäufer der Internetplattform einfache Opfer. Da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Diese schmierigen Juristen suchen nach häufigen Formfehlern und mahnen mit Musterschreiben ab. Fazit: „15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro Honorar.“
Und Gerichte und Richter die stur nach Wettbewerbsrecht urteilen, sind schnell gefunden. Der Tatort “Internet” macht ja einen fliegenden Gerichtsstand möglich.
 
Unter der Homepage wortlifter.de können sich ALLE deutschen Nutzer der ebay-Plattform kundig machen, was man als ebay-Verkäufer alles beachten muss!


31. März 2008 um 09:08 von Redaktion
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Abmahnerei in der Zweckgemeinschaft

Das Motto von Oliver Spieker und Sibylle Horstmann für ihre Ehe ist: “Wenn zwei sich zusammen tun, bringt jeder etwas mit ein. “ Nach diesem Motto haben Sie auch bei ihrer Hochzeit gehandelt: “Deswegen freuen wir uns über Geldgeschenke, mit denen wir unsere Hochzeitsreise finanzieren können …”
Jetzt bereichtet, mein Parteibuch, über eine neue Geldbeschaffungsmaßnahme des Paares. Sibylle Horstmann hat sich den »Roten Stern« im November 2004 als Marke unter anderem für Kleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Und Oliver Spieker hat die auf Ostalgie spezialisierte Firma Mondos Arts bereits in einem Rechtsstreit um die Ampelfrau vertreten.
Zitat mein Parteibuch:

Da die Markenrechtsabzocke in Deutschland bizarre Züge angenommen hat, wundert sich sicher keiner, dass der Bekleidungshändler Christian Weiß aus Schwandorf in Bayern nach Informationen von Mein Parteibuch von Rechtsanwalt Oliver Spieker abgemahnt wurde, weil er bei Ebay T-Shirts verkaufen wollte, die mit dem roten Stern bedruckt waren. Als Christian Weiß sich weigerte, bekam er prompt eine einstweilige Verfügung vom LG Braunschweig, das bei deutschen Markenrechtsanwälten beliebt ist, weil es für die großzügige Unterstützung von Markenrechtsabzockern bundesweit ähnlich bekannt ist wie das LG Hamburg bei Zensuranwälten.

Glasdemokratie meint: Vielleicht geht es aber gar nicht um eine Markenrechtsverletzung, sondern vielleicht wollen die beiden bloß ihre Hochzeitsreise wiederholen und haben einen Geldlieferanten gesucht.


29. März 2008 um 23:17 von Redaktion
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Für die Contentindustrie wird die Luft dünner

Im Juni 2007 berichteten wir schon über intelligente Juristen. Damals hatte das Offenburger Amtsgericht der dortigen Staatsanwaltschaft untersagt, auf eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers mittels der IP-Adresse zu reagieren. Jetzt macht doch diese Maßnahme in Deutschland wirklich Schule. Wie heise.de heute berichtet, hat sich jetzt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft mit der Medienindustrie angelegt. Sie lehnt seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab.
 
Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft:

Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, “sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen”.

Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, gesamten Beitrag lesen »


26. März 2008 um 21:09 von Redaktion
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ARD Plusminus über Massenabmahnungen

Bockwurst mit Brot

[Update] Oh oh, wie tief man doch so als Kochbuch-Webseitenbetreiber sinken kann, könnt ihr hier nachlesen!
Bundesdeutsches Justizgehabe vom FEINSTEN und ein Armutszeugnis zugleich.
 
Kochen ist eine Leidenschaft. Und Kochbücher gehören in eine gute Küche. Aber wozu gibt es das Internet, wenn mal auf die schnelle nicht das richtige Rezept gefunden wird. Auch Folkert Knieper und seine Frau Marion betreiben ein solches virtuelles Kochbuch im Internet. In der ARD Sendung Plusminus vom 05.02.2008 ging es aber nicht um Rezepte sondern um Massenabmahnungen. Denn Herr Knieper hat seine Internetseite soweit optimiert (obwohl das gegen die Geschäftbedingungen von Google verstößt) das seine Bilder aus dem Kochbuch erste Plätze bei einer Bildersuche belegen. Wenn diese dann auf einer anderen Seite benutzt werden, hagelt es eine Abmahnung. Die ARD-Sendung beschreibt sehr schön die Internettricks die Herr Volkert anwendet. Und auch das die Abgemahnten vor der Dunkelkammer in Hamburg keine Chance haben zu gewinnen.

Vor Gericht haben die Betroffenen kaum eine Chance. Die meisten Richter schauen nämlich nicht danach, wie ein möglicher Irrtum zustande kam. Der Mönchengladbacher Anwalt Sascha Kremer vertritt allein fast 30 Abgemahnte. Er glaubt, dass seine Mandanten gezielt in eine Urheberrechts-Falle gelockt wurden.

Leider hat die Redaktion von Plusminus wieder gesamten Beitrag lesen »


8. Februar 2008 um 10:17 von Redaktion
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