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Die Passlaks der Contentindustrie

kunstler.jpgSO sehen Passlaks aus!

Endlich haben sich die Sklaven der Contentindustrie mal geoutet und diesmal sogar in einer Negativliste und öffentlich. Und haben einen ganz weinerlichen Brief an die deutsche berufsverreisende Bundesdiktatorinkanzlerin gechrieben. Und weil die Contentindustrie ja mittlerweile verarmt ist und die deutschen Lügenpresse das Internet hasst wie die Pest, haben sie den offenen Brief bestimmt kostenlos abgedruckt. Obwohl für solch
einen hirnverbrannten (auch hirnfickend genannt) Schwachsinn hätte man eh kein Geld verlangen können.

So entfallen allein 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland auf die – “leider meist illegale” – Tauschbörsennutzung.

Wenn man dann noch das Spamaufkommen von 70 Prozent hinzurechnet, hat Deutschland einen 140%igen Internetverkehr. Aber, mit dem Rechnen haben es die Künstler eh nicht. Zumindest haben sie aber begriffen, dass man die eigenen Konsumenten, wegen einem illegal heruntergeladen Song, mit mindesten 2000 Euronen abzocken kann. Ein Gutes hat aber der offene Brief, jetzt kennen wir alle Künstler, die ihre Kunden lieber abzockenmahnen, als eine ordentliche verkaufsfördernde Leistung zu erbringen. Und nebenbei, Sklaven müssen das tun, was der Sklavenhalter verlangt. Deswegen hätte die Überschrift über dieses Machwerk auch lauten müssen “Ave, Merkel, morituri te salutant“.
 
Und lassen Sie sich später nicht von einem dieser Künstler erzählen, er hätte diesen Brief im Drogenrausch unterschrieben. Auf dem Tamagothi-Blog gibt es auch einen offenen Brief an das Merkel. Ob sie den aber jemals zu Gesicht bekommt? Die Leser unseres Blog´s aber schon!
 
P.S. Glasdemokratie ist aufgefallen das diese Negativliste eigentlich unvollständig ist, dort fehlen noch die Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf, Rasch etc.!


25. April 2008 um 09:27 von Redaktion
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Auch gekaufte Bilder können teuer werden

Das man für ein schnell kopiertes Kochbuchbild in Deutschland richtig abgekniepertkocht wird, ist ja hinreichend bekannt. Wenn Webdesigner dann Bilder im Internet benutzen und dafür eine Lizenz besitzen, ist das als vorbildlich zu bezeichnen.
Jetzt, stellen Sie sich vor, da gibt es eine Agentur die mit Bildern handelt und dafür Lizenzen vergibt. Und das es Webdesigner gibt, die solche Lizenzen erwerben um die Bilder im Internet zu benutzen. Und wenn dann genügend Bilder unter die Webdesigner gebracht wurden, fängt diese Agentur an zu behaupten, die Webdesigner hätten gar keine Lizenz erworben. Auf diese geniale Gelddruckmasche ist jetzt die US-Bildagentur Getty verfallen. Und das sich in Deutschland mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, ist auch in den USA hinreichend bekannt. Mittlerweile gibt es 110 bekannte Abmahnungen die sich anwaltlich vertreten lassen. Die Dunkelziffer wird wohl um einiges höher liegen. Auch ein Abmahnungsforum hat sich mittlerweile etabliert. Und damit die Bildagentur Getty bei der Abmahnungswelle auch die maximale Kohle macht, haben die sie sich professionelle Hilfe gehohlt. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat ja einschlägige Erfahrungen bei Massenabmahnungen für Sony, BMG etc. gemacht. Ob jetzt auch wieder Marc Hügel und Axel Gillessen als Vollstrecker auftreten, ist aber nicht bekannt. Jedenfalls macht die Kanzlei Waldorf seinen Namen als Massenabmahner wieder alle EHRE. Ob diese Vorgehensweise der Agentur aber die Lizenzverkäufe ankurbeln wird, wagt Glasdemokratie, aber zu bezweifeln.


21. April 2008 um 21:16 von Redaktion
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[Update] Große Koalition auf Schleichfahrt

uboot.gif… auf großer Schleichfahrt

Update 11.04.2008Der Torpedo hat sein Ziel getroffen und versenkt! Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll es einfacher werden, die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem ursprünglichen Entwurf ein Richter entscheiden.
Glasdemokratie hat sich aus diesem Grund entschlossen, seinem Blog-Logo einen zweiten Glasbruch hinzuzufügen!
 
Update 09.04.2008Der Torpedo wurde abgeschossen und befindet sich im Wasser! Somit ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments. :kotz: Damit hat die große Koalition bewiesen, dass Ihr Wirtschaftsinteressen (und somit ihre Nebeneinkünfte) viel wichtiger sind, als die Bürgerrechte.

Die große Koalition mit U-Boot Kapitän Merkel und ihrem 1. Offizier Schäuble, schickt sich an, einen zweiten Torpedo auf das Grundgesetz abzufeuern. Am Donnerstag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag gesamten Beitrag lesen »


9. April 2008 um 08:50 von Redaktion
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Ebay als Abmahnplattform

Abmahnanwälte in Deutschland haben es nicht leicht. Damit 15-20 Anwälte aus Deutschland es schaffen, in einem Jahr 50000 Abmahnungen zu versenden, wird sicher so manche Golf-Partie ausgefallen sein. Nein, eine Abmahnung ist ja mit Textbausteinen aus Winword schnell gemacht. Aber das lästige Durchforsten der Ebay-Plattform nach Abmahnopfern ist doch ganz schön nervig und zeitraubend, aber lukrativ. Für die Abmahn-Juristen sind Verkäufer der Internetplattform einfache Opfer. Da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Diese schmierigen Juristen suchen nach häufigen Formfehlern und mahnen mit Musterschreiben ab. Fazit: „15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro Honorar.“
Und Gerichte und Richter die stur nach Wettbewerbsrecht urteilen, sind schnell gefunden. Der Tatort “Internet” macht ja einen fliegenden Gerichtsstand möglich.
 
Unter der Homepage wortlifter.de können sich ALLE deutschen Nutzer der ebay-Plattform kundig machen, was man als ebay-Verkäufer alles beachten muss!


31. März 2008 um 09:08 von Redaktion
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Abmahnerei in der Zweckgemeinschaft

Das Motto von Oliver Spieker und Sibylle Horstmann für ihre Ehe ist: “Wenn zwei sich zusammen tun, bringt jeder etwas mit ein. “ Nach diesem Motto haben Sie auch bei ihrer Hochzeit gehandelt: “Deswegen freuen wir uns über Geldgeschenke, mit denen wir unsere Hochzeitsreise finanzieren können …”
Jetzt bereichtet, mein Parteibuch, über eine neue Geldbeschaffungsmaßnahme des Paares. Sibylle Horstmann hat sich den »Roten Stern« im November 2004 als Marke unter anderem für Kleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Und Oliver Spieker hat die auf Ostalgie spezialisierte Firma Mondos Arts bereits in einem Rechtsstreit um die Ampelfrau vertreten.
Zitat mein Parteibuch:

Da die Markenrechtsabzocke in Deutschland bizarre Züge angenommen hat, wundert sich sicher keiner, dass der Bekleidungshändler Christian Weiß aus Schwandorf in Bayern nach Informationen von Mein Parteibuch von Rechtsanwalt Oliver Spieker abgemahnt wurde, weil er bei Ebay T-Shirts verkaufen wollte, die mit dem roten Stern bedruckt waren. Als Christian Weiß sich weigerte, bekam er prompt eine einstweilige Verfügung vom LG Braunschweig, das bei deutschen Markenrechtsanwälten beliebt ist, weil es für die großzügige Unterstützung von Markenrechtsabzockern bundesweit ähnlich bekannt ist wie das LG Hamburg bei Zensuranwälten.

Glasdemokratie meint: Vielleicht geht es aber gar nicht um eine Markenrechtsverletzung, sondern vielleicht wollen die beiden bloß ihre Hochzeitsreise wiederholen und haben einen Geldlieferanten gesucht.


29. März 2008 um 23:17 von Redaktion
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