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Ehrliche Politiker im Bundestag, ja es gibt Sie

Auszug aus dem Blog - Schall und Rauch

Hier sehen wir einen der wenigen deutschen Patrioten, die im Bundestag ihre Stimme gegen den “EU-Reform-Vertrag” und seine Konsequenzen geäussert haben. Alle anderen Parlamentarier die für den Vertrag und damit für die Zerstörung des Grundgesetzes und der deutschen Souveränität gestimmt haben, sind in meinen Augen Landesverräter!!!


 
Auch wenn Henry Nietzsche dem rechtspopulistischen Lager zuzuordnen ist, das was er über den EU-Vertrag im deutschen Bundestag gesagt hat, ist eindeutig RICHTIG.
 


12. Juni 2008 um 15:00 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Diktatur, EU-Vertrag, Europa, Militarisierung, Referendum, Verfassungsklage | kein Kommentar »
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Gegenwehr gegen das BKA-Gesetz

G8-Razzien: Attac fordert Löschung von Namen aus Akten

Anlässlich des Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen. “Die Razzien waren illegal. Die rechtswidrig gewonnenen Daten haben in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern”, sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. “Die Bundesanwaltschaft hat den Paragrafen 129a missbraucht, um die globalisierungskritische Szene im Vorfeld des G8-Gipfels zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Bleiben die Namen in den Akten, gesamten Beitrag lesen »


18. Mai 2008 um 20:28 von Redaktion
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Patrick Breyer reicht eine Verfassungsklage ein

finger.jpg

Wenn die deutschen Bürger nicht das Grundgesetz beschützen, wird die Demokratie mit Sicherheit untergehen. Die deutsche Politikerkaste hat sich innerlich schon vom deutschen Grundgesetz verabschiedet. Dieses ist ja bei der Errichtung eines Überwachungsstaates auch nur ein Klotz am Bein. Wie schon im Januar Frau Zeh, hat jetzt Patrick Breyer, aktiv in der Initiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten und -bildern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er erläutert,

“vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden”.

Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier. Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos. Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Wenn diese Daten erstmal erhoben und zentral gespeichert sind, werden diese auch unkontrolliert benutzt, mit anderen Staaten ausgetauscht und abgeglichen.
 

Big Brother is watching you !


15. Mai 2008 um 10:11 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Biometrie, Bundesverfassungsgericht, E-Pass, Grundgesetz, Verfassungsklage, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
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Wanzen darf man nicht verschenken

Familienwochenendausflug. Das Autoradio spielt ihren Lieblingssender. Gerade bemerkt ihre Frau “Liebling was sind denn das für Störgeräusche im Radio?” Da sie die Klangqualität ihres Autoradio wieder herstellen wollen, machen sie sich im Inneren des Autos auf die Suche nach der Quelle. Und siehe da, schon finden Sie ein technischen Gerät!? Und weil Sie so empört darüber sind, übergeben Sie dieses, an die Presse um herauszufinden, wer den der Besitzer sein könnte. Doch Fehlanzeige, es findet sich kein Besitzer. Vor allen Dingen können Sie sich gar nicht vorstellen, warum jemand sowas in ihrem Auto installieren sollte. Gut Sie lesen unseren Blog, haben sich auch schon mal nach der “militanten Gruppe” auf der Website des Bundeskriminalamtes erkundigt, sie kaufen immer Wasserstoffperoxyd, für die blonde Haare ihrer Frau und schalten immer ihr Handy aus. Sie haben den Vorfall schon fast wieder vergessen, da bekommen Sie Post vom Kieler Innenministerium in dem steht, dass die Wanze dem Innenministerium gehört. Und die wollen die jetzt wieder haben, oder ersatzweise 2500.00€ Schadensersatz.
So passiert, dem Pseudonym Daniel Schenk aus Bad Oldesloh. Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: “Bildung einer terroristischen Vereinigung” - Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Aber auch das ist ja nichts Neues, das die deutsche Generalbundesanwältin Harms nicht weiss was Sie tut und somit grundsätzlich über das Ziel hinausschießt. Und dafür regelmäßig vom Bundesgerichtshof eine Klatsche kassiert.
Also, sollte auch bei Ihnen so ein technisches Gerät den Radioempfang stören, dann ausbauen und aufbewahren, es könnte sich irgendwann der Besitzer melden.
 
Glasdemokratie: Die deutschen Sicherheitsbehörden haben mittlerweile, vor Paranoia, jegliche Peilung verloren.


24. April 2008 um 13:56 von Redaktion
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BVerfG schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

[Nachtrag] Zu diesem Thema ist in der Online-Ausgabe “Die Zeit” ein sehr guter und kritischer Artikel von Kai Biermann erschienen!
 
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch eine einstweilige Anordnung eingeschränkt.

“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”

Glasdemokratie begrüßt diese Entscheidung und unterstützt die Forderung des Arbeitskreis Vorratsspeicherung nach einem Rücktritt der deutschen Justizministerin Zypries! Und den Herrn Schäuble soll sie gleich mitnehmen.
 
Somit haben Politiker wie die Zypries und der Schäuble mal wieder gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Weiterhin gibt er Ratschläge wie man sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen kann.


19. März 2008 um 11:20 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, Schäuble, Verfassungsklage, Vorratsdatenspeicherung, Zypries, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
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