Hier sehen wir einen der wenigen deutschen Patrioten, die im Bundestag ihre Stimme gegen den “EU-Reform-Vertrag” und seine Konsequenzen geäussert haben. Alle anderen Parlamentarier die für den Vertrag und damit für die Zerstörung des Grundgesetzes und der deutschen Souveränität gestimmt haben, sind in meinen Augen Landesverräter!!!
Auch wenn Henry Nietzsche dem rechtspopulistischen Lager zuzuordnen ist, das was er über den EU-Vertrag im deutschen Bundestag gesagt hat, ist eindeutig RICHTIG.
Wenn die deutschen Bürger nicht das Grundgesetz beschützen, wird die Demokratie mit Sicherheit untergehen. Die deutsche Politikerkaste hat sich innerlich schon vom deutschen Grundgesetz verabschiedet. Dieses ist ja bei der Errichtung eines Überwachungsstaates auch nur ein Klotz am Bein. Wie schon im Januar Frau Zeh, hat jetzt Patrick Breyer, aktiv in der Initiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten und -bildern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er erläutert,
“vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden”.
Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier. Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos. Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Wenn diese Daten erstmal erhoben und zentral gespeichert sind, werden diese auch unkontrolliert benutzt, mit anderen Staaten ausgetauscht und abgeglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch eine einstweilige Anordnung eingeschränkt.
“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”
Glasdemokratie begrüßt diese Entscheidung und unterstützt die Forderung des Arbeitskreis Vorratsspeicherung nach einem Rücktritt der deutschen Justizministerin Zypries! Und den Herrn Schäuble soll sie gleich mitnehmen.
Somit haben Politiker wie die Zypries und der Schäuble mal wiedergegen das Grundgesetz verstoßen. Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Weiterhin gibt er Ratschläge wie man sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen kann.
Der Anfang einer Diktatur äußert sich zuerst in der Änderung der Verhaltensweise seines Volkes. Und so eine Veränderung findet gerade in Deutschland statt. Laut dem Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung führt die totale Überwachung der elektronischen Kommunikationswege zur Behinderung in weiten Bereichen der Gesellschaft.
Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen - die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar 2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte.
Die Ergebnisse diese Umfragestudie hat jetzt der Arbeitskreis seiner Verfassungsklage nachgereicht. Wer den Inhalt nachlesen möchte, sollte sich das Schriftstück einmal ansehen. Es ist allerhöchste Zeit für eine Kurskorrektur.
Die 1974 geborene und mehrfach ausgezeichnete Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie “Adler und Engel”, “Spieltrieb” oder zuletzt “Schilf” einen Namen gemacht hat, ist es schlicht eine “entwürdigende Vorstellung”, ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen.
Recht hat die Frau!
Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht.
Die ausführliche Klageschrift ist hier zu finden. Auf heise.de wird außerdem auf ihre Vorwürfe gegen Otto Schily eingegangen. Der SPD-Politiker war von 2006 an pikanterweise im Aufsichtsrat der Biometrie-Firma Byometric Systems beschäftigt und somit lupenreiner Lobbyist.
Für uns ist es immer verwunderlich, das in Deutschland Leute aus dem Volk versuchen das Grundgesetz zu schützen. Eigentlich wäre das der Job der gewählten Volksvertreter.
Wenn hier jemand seine Urheberrechte oder seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, reicht es, eine eMail zu senden. Es ist hierfür keine Abmahnung erforderlich. Es wird sich hiermit verpflichtet nach der ersten Kenntnisnahme sofort zu handeln.