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Wanzen darf man nicht verschenken

Familienwochenendausflug. Das Autoradio spielt ihren Lieblingssender. Gerade bemerkt ihre Frau “Liebling was sind denn das für Störgeräusche im Radio?” Da sie die Klangqualität ihres Autoradio wieder herstellen wollen, machen sie sich im Inneren des Autos auf die Suche nach der Quelle. Und siehe da, schon finden Sie ein technischen Gerät!? Und weil Sie so empört darüber sind, übergeben Sie dieses, an die Presse um herauszufinden, wer den der Besitzer sein könnte. Doch Fehlanzeige, es findet sich kein Besitzer. Vor allen Dingen können Sie sich gar nicht vorstellen, warum jemand sowas in ihrem Auto installieren sollte. Gut Sie lesen unseren Blog, haben sich auch schon mal nach der “militanten Gruppe” auf der Website des Bundeskriminalamtes erkundigt, sie kaufen immer Wasserstoffperoxyd, für die blonde Haare ihrer Frau und schalten immer ihr Handy aus. Sie haben den Vorfall schon fast wieder vergessen, da bekommen Sie Post vom Kieler Innenministerium in dem steht, dass die Wanze dem Innenministerium gehört. Und die wollen die jetzt wieder haben, oder ersatzweise 2500.00€ Schadensersatz.
So passiert, dem Pseudonym Daniel Schenk aus Bad Oldesloh. Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: “Bildung einer terroristischen Vereinigung” - Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Aber auch das ist ja nichts Neues, das die deutsche Generalbundesanwältin Harms nicht weiss was Sie tut und somit grundsätzlich über das Ziel hinausschießt. Und dafür regelmäßig vom Bundesgerichtshof eine Klatsche kassiert.
Also, sollte auch bei Ihnen so ein technisches Gerät den Radioempfang stören, dann ausbauen und aufbewahren, es könnte sich irgendwann der Besitzer melden.
 
Glasdemokratie: Die deutschen Sicherheitsbehörden haben mittlerweile, vor Paranoia, jegliche Peilung verloren.


24. April 2008 um 13:56 von Redaktion
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Pikantes von Antje Harms

und Terroristen

Nicht das die Bundesanwaltschaft und ihre Chefin aus ihrem bescheinigt rechtswidriges Vorgehen im Fall “Andrej. H” gelernt hätten. Eine PISA-Studie für deutsche Politiker würde vernichtend ausfallen. Jawoll, diese Deppen machen den gleichen Fehler nochmal. Wie heute bekannt wurde, hat man die Telepolis-Junge Welt-Autorin Heike Schrader wegen dem Vorwurf nach §129a Abs. 1. Nr. 1 auf dem Flughafen Köln-Bonn festgenommen. Angeblich existiert seit dem Jahre 2001 ein Haftbefehl wegen der Beteiligung an der “Bildung einer terroristischer Vereinigung” und sie soll seitdem “flüchtig” gewesen zu sein.
Im Jahre 2005 wurde der Haftbefehl präzisiert. Um so verwunderlich ist, dass Frau Schrader danach unbehelligt für die Junge Welt aber auch für Telepolis frei publiziert hat. Im März dieses Jahres war sie erst auf Veranstaltungen in Deutschland zu Gast und ihr Name sei in Medien publiziert und auf Plakaten gedruckt worden.
Es ist in diesem Deutschland ja nicht unüblich, das solche Aktionen politisch motiviert sind. Meinungs- und Pressefreiheit wird ja in Old Germany wieder ganz offen mit Füssen getreten. In Deutschland wollte Schrader das gerade erschienene Buch “Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat” präsentieren. Der griechische Autor Savvas Xiros berichtet in dem Buch unter anderem, wie er nach seiner Festnahme schwer verletzt auf der Intensivstation von den Sicherheitsbehörden gefoltert und zu Aussagen gezwungen wurde.

“Offensichtlich soll eine Debatte über Folter in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erschwert werden”, vermutet Schrader, die immer wieder darauf verweist, dass sie sich seit Jahren frei innerhalb der EU bewegt. Dass sie ausgerechnet vor der Lesereise mit “konstruierten” Vorwürfen der Bundesanwaltschaft konfrontiert werde, könne kein Zufall sein.


13. Dezember 2007 um 15:21 von Redaktion
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