Glasdemokratie
 Hauptmenü 
Suchen

 Suchtext 
Suchen
 

 Navigation 

Sie sehen hier alle Beiträge der Kategorie Willkür.


 Kalender 
Juli 2008
M D M D F S S
« Jun    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

 Umfrage 

Surft ihr ab dem 01.01.2008 nur noch anonym?


  • Ja, mit TOR oder JAP
  • Ja, nur im Internetcafe
  • Nein, ich habe nichts zu verbergen




[ Resultate | Alle Umfragen ]

Kommentare:1 | Abgestimmt:35


 Archiv 
Archives


 Statistik 
Statistik

 Privatsphäre 
Privatsph�re







Bayern - die neue DDR

In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.
 



4. Juli 2008 um 08:04 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie CSU, Diktatur, STASI 2.0, Trojaner, Willkür, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
[ Permanenter Link | Trackback ]

Militarisierung gegen Meinungsfreiheit

Am 02.06.2008 hat die deutsche Bundeswehr ihren 250000. Bundeswehrsoldat mit einer schnellen Eingreiftruppe in den Auslandseinsatz geschickt. Was 1992 mit dem Betrieb eines Feldlazaretts in Kambodscha begann, wurde stetig ausgeweitet – zahlenmäßig, geographisch und inhaltlich. So ist es nur logisch, dass der vom Verteidigungsministerium gefeierte viertelmillionste Bundeswehrsoldat im Auslandseinsatz seinen Dienst vermutlich als Mitglied der Quick Reaction Force in Afghanistan versehen wird – eines schwerbewaffneten Kampfverbands mit offensivem Auftrag. Und wer in Deutschland anderer Meinung ist und diese auch öffentlich kundtut, wie Fraktionsvorsitzender Lothar Reininger von den Linken im Römer am 5. Juni mit Hilfe dieses Flugblattes der muss in Deutschland mit Verhaftung rechnen.
Der Fraktionsvorsitzende war am Donnerstagvormittag einer Einladung der IHK Frankfurt zur Eröffnung der Berufsbildungsmesse gefolgt. Bei einem geführten Rundgang traf er auf die Gruppe der Leute, die die Flugblätter verteilten, darunter Mitglieder der LINKEN. Er solidarisierte sich vor Ort mit den Genossen und verteilte selbst die Informationsschriften mit. Gehen der Bundeswehr die Soldaten aus? Und das gerade jetzt, nachdem unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel eine europäische Verfassung gegen den Willen des eigenen Volkes durchpeitscht, in der sich auch Deutschland verpflichtet, sich massiv an den Aufrüstungs- und Kriegsanstrengungen des transatlantischen Kriegsbündnisses zu beteiligen, um zukünftig im Auftrag der USA, Kriege in der Ganzen Welt anzuzetteln. Wo dann noch geheime Zielvorgaben in den ARGE festlegen, Betroffene mit “Verfolgungsbetreuung” möglichst aus dem Leistungsbezug rauszukicken und ihnen als Ausweg die Bundeswehr empfohlen wird, dann kann man schon zu dem Schluss kommen, dass Hartz IV-Empfänger durch drohende Leistungskürzung zum Dienst an der Waffe gezwungen werden sollen. Diese real existierende deutsche Demokratie ist weder ein Rechtsstaat, noch freiheitlich oder sozial.
Das deutsche Buschzäpfchen und ihre Versallen haben sich von dem Grundsatz “von deutschen Boden darf nie wieder ein Krieg ausgehen” verabschiedet. Da in Deutschland die Meinungsfreiheit und die Demokratie nicht geschützt werden braucht, es gibt sie ja doch nicht, muss jetzt die Demokratie “am Hindukusch” verteidigt werden.


11. Juni 2008 um 20:29 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Diktatur, Meinungsfreiheit, Militarisierung, Willkür | kein Kommentar »
[ Permanenter Link | Trackback ]

Panoptikum der Überwachung

Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.

Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.

Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.

Quelle: heise.de


5. Juni 2008 um 12:09 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie BKA, Diktatur, Grundgesetz, STASI 2.0, Schäuble, Willkür, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
[ Permanenter Link | Trackback ]

StudiVZ und kein Ende

Nach dem 100 Millionen Euro Deal der Holtzbrinck-Gruppe, soviel haben Sie den Gründern von StudiVZ gezahlt, muss das Portal ordentlich Gewinn abwerfen. Und damit das auch klappt versucht die Verlagsgruppe jetzt alle Domainnamen mit dem Kürzel “VZ” an sich zu reissen. Aktuelles Opfer ist jetzt das studentische Internet-Projekt “mathevz“! So will der Holtzbrinck-Konzern “rechtliche Schritte” gegen die Studenten einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden. Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden. Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden. Tja der typische Elefant im Porzellanladen! Als Konzern kann man sich eben alles erlauben, und seine Rechtslage mit Hilfe der deutschen Justizwillkür schon durchdrücken. Das Portal StudiVZ ist ja nicht unumstritten. Verkauf von Nutzerdaten, neue Stratgien, gezielte Werbemails an die eigenen Nutzer, all das werden die Nutzerzahlen nicht gerade nach oben schnellen lassen. So mancher Student wundert sich, das er nach seinem Studium so viele Absagen bekommt und hat dabei völlig vergessen, das die meisten Personalchefs sich ihre Informationen aus dem Internet beschaffen.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich jetzt darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob auch andere Institutionen ihre Domain verlieren. Beispiele wären hier: das Sekundärrohstoff-Verwertungszentrum Schwarze Pumpe GmbH, alle Volkszeitungen oder die Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau. Die Sonderverwaltungszonen der Volksrepublik China und die Salzburger Volkszeitung haben wohl nichts zu befürchten.
 

Domainklau gibt es halt nur in Deutschland!


15. Mai 2008 um 15:45 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Abmahnung, Lobbyismus, Medien, Willkür | kein Kommentar »
[ Permanenter Link | Trackback ]

Der Bundestrojaner ist nicht mehr heimlich

Nein, er darf jetzt offiziell, zwar nur wenn der Bestand des Staates gefährdet ist und mit richterlicher Anordnung, in allen Computer der BanannenBundesrepublik Deutschland schnüffeln. Und über das neue BKA-Gesetz schafft es Mister StasiSchäuble auch noch diese Regelungen aufzuweichen. Somit geht den Deutschen wieder ein Grundrecht flöten, denn der BND, das BKA und das Innenministerium haben schon oft genug bewiesen, was Sie von unserem Grundgesetz halten. Jetzt kann man den Deutschem Volke nur noch wünschen, dass Sie nicht spanische Verhältnisse bekommen!
Die Forderung der Frau Wegner sind also garnicht so abwegig, denn die BRD macht mit dem Bundestrojaner und der Vorratsdatenspeicherung nichts anderes. Wann ist denn der Staat in Gefahr? Wie schnell man zum Staatsfeind werden kann hat unsere Generalstaatsanwältin Monika Harms schon mehrmals bewiesen.


27. Februar 2008 um 12:32 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Meinungsfreiheit, STASI 2.0, Schäuble, Willkür, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
[ Permanenter Link | Trackback ]

Seiten: 1 2

 Activism 

 Ticker 
[xml]   [Archiv]

 Parteibuch-Ticker 
[rss]   [Archiv]

 Links 


Powered by Wordpress. Entries (RSS) and Comments (RSS).
Design by Vjacheslav Trushkin and changed by Glasdemokratie for Internet Resources / Web Development.
Seite generiert aus 23 Abfragen in 1.254 Sekunden.

Wenn hier jemand seine Urheberrechte oder seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, reicht es, eine eMail zu senden. Es ist hierfür keine Abmahnung erforderlich. Es wird sich hiermit verpflichtet nach der ersten Kenntnisnahme sofort zu handeln.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
Für ein Referendum über den EU-Vertrag! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: