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Bürgerentscheid über den biometrischen Personalausweis

fingerabdruck.jpgFreiwilliger Fingerabdruck?

In Deutschland hat sich die Union und die SPD bei dem biometrischen Personalausweis auf einen Kompromiss geeinigt. “Es läuft darauf hinaus, dass der Bürger selbst entscheiden kann, ob er seine Fingerabdrücke abgibt oder nicht”, wurde der Abgeordnete Hans-Peter Uhl (CSU) zitiert. Die von Schäuble und der Union favorisierte verbindliche Speicherung der Abdrücke im Personalausweis sei mit dem Koalitionspartner SPD leider nicht zu machen, obwohl der Ausweis mit Fingerabdrücken weltweit Standard werde.
Mit anderen Worten findet über diese Regelung eine inoffizielle Volksabstimmung statt. Nach einem Jahr der Einführung dieser Regelung, werden die Ergebnisse vorliegen, wie viele Menschen sich zur einer freiwilligen Abgabe ihrer Fingerabdrücke entschieden haben oder nicht. Aber in Deutschland darf man staatlichen statistischen Zahlen eh nicht glauben.


12. Juni 2008 um 14:53 von Redaktion
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Filmen in Wohnung Nichtverdächtiger

[Update 20.04.2008]Damit sich ein jeder jetzt ein eigenes Bild vom neuen Entwurf des BKA-Gesetzes machen kann, gibt es jetzt eine PDF-Variante auf netzpolitik.org zum nachlesen. Leider wurde ja bisher von offizieller Stelle (von den deutschen Medien ganz zu schweigen) vergessen, die Öffentlichkeit über die Pläne von Schäuble, Zypries und Co. aufzuklären.
 
Künftig soll die Überwachung durch Wanzen und Videokameras in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern erlaubt sein. Es genügt schon, wenn sich dort Verdächtige aufhalten. Das steht im neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Im Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person “richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Woher weiss man denn jetzt, wann sich ein Verdächtiger in der eigenen Wohnung aufhält. Müssen die Deutschen jetzt alle Geburtstagseinladungslisten auf Verdächtige überprüfen, damit man sicher sein kann, das die eigene Feier nicht auf einem BKA-Bildschirm landet. Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik - zu Recht - auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein? Das höchste Gericht hat sehr penible Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der Privatheit gefordert. In Paragraph 20k, Absatz 7 des neuen Gesetzes kann man den Eindruck haben, dass sich die Minister Schäuble und Zypries darüber lustig machen.
Wir waren bisher immer der Meinung, wir haben 2008, aber irgendwie ist in Deutschland 1984!


19. April 2008 um 19:14 von Redaktion
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Schäuble und Zypries gemeinsam gegen Bürgerrechte

zypschae.jpgHurra ! Die STASI ist wieder da!

Wieder haben CDU/SPD ein Stückchen Rechtsstaat vernichtet.

“Nach monatelangem Streit haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) geeinigt. Das BKA-Gesetz sieht auch den Einsatz der Online-Durchsuchung von Computern im Kampf gegen Terrorverdächtige vor. Die Einigung zwischen den beiden Ministern sieht vor, dass diese Durchsuchung von Privat-Computern als Teil der Terrorismusbekämpfung nur in sehr schweren Fällen eingesetzt und nur über das Internet durchgeführt werden darf.”

Politblog bringt die Sache mit dem Trojaner genau auf den Punkt. Es geht nicht um Terrorismus, sondern darum, kritische Bürger mundtot zu machen!

Wie leicht wird es spätestens durch diesen Trojaner, auf dem Computer jedes beliebigen politischen Gegners und kritischen Bürgers Material zu platzieren, das verboten ist? Ein Kinderporno hier, ein Handbuch von Al-Qaeda dort, und fertig ist die Anklage und das zügige Abschalten unliebsamer Stimmen. Wer verteidigt schon jemanden, auf dessen Computer die Polizei Kinderpornos gefunden hat?


16. April 2008 um 10:44 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie BKA, CDU, SPD, STASI 2.0, Schäuble, Trojaner, Zypries, Überwachungsstaat | 2 Kommentare »
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BVerfG schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

[Nachtrag] Zu diesem Thema ist in der Online-Ausgabe “Die Zeit” ein sehr guter und kritischer Artikel von Kai Biermann erschienen!
 
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch eine einstweilige Anordnung eingeschränkt.

“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”

Glasdemokratie begrüßt diese Entscheidung und unterstützt die Forderung des Arbeitskreis Vorratsspeicherung nach einem Rücktritt der deutschen Justizministerin Zypries! Und den Herrn Schäuble soll sie gleich mitnehmen.
 
Somit haben Politiker wie die Zypries und der Schäuble mal wieder gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Weiterhin gibt er Ratschläge wie man sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen kann.


19. März 2008 um 11:20 von Redaktion
Abgelegt in der Kategorie Bundesverfassungsgericht, Schäuble, Verfassungsklage, Vorratsdatenspeicherung, Zypries, Überwachungsstaat | kein Kommentar »
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Der Zypries droht Gefängnis

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat zur Untermauerung seines Urteils, das dem Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten (IP-Adressen) über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs untersagt, schwere Strafen (Az. 5 C 314/06) angekündigt. Der Kläger, Jurist Patrick Breyer, vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hatte einen Antrag gestellt, bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige persönlichen Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) anzuordnen. Zustande gekommen war der Antrag, weil Frau Zypries keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Somit bestand die Gefahr der Wiederholung. Allein der Hinweis der Beklagten darauf, dass die Daten künftig nicht mehr gespeichert werden, erachtete das Amtsgericht im Sinne des Klägers zur Beseitigung dieser Gefahr nicht als ausreichend. Deswegen drohte es nun harte Sanktionen an.

Tja, Frau Zypries, also wir würden Ihnen die schöne Aussicht wirklich gönnen.


13. Februar 2008 um 19:48 von Redaktion
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