In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.
Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.
Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.
Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.
Ein Schweizer Magazin befasste sich der Tage mit der gleichgeschalteten Presse in Deutschland. Anlass waren die Uraltvorwürfe “Gysi kann nur IM gewesen sein!” der Frau Birthler gegen den Bundestags-Fraktionschefs der Linkspartei Gregor Gysi. In diesem Zusammenhang machte das Magazin auf eine WDR-Dokumentation “Im Auge der Macht - Die Bilder der Stasi” aus dem Jahre 2005 aufmerksam. Im Vorfeld zu diesem Beitrag recherchierte die Redakteure in den betreffenden STASI-Unterlagen des ehemaligen DDR Regimekritikers Robert Havemanns. Zeitweise wurden bis zu 200 Stasiagenten auf dessen Grundstück angesetzt und ausser Hausarrest hatte Havemann seit 1976 mit einem gekappten Telefonanschluss zu leben. In diesen Akten wurde auch ein altes Passfoto der heutigen deutschen Kanzlerin Angela Merkel gefunden. Die Behörde von Marianne Birthler, die bezüglich der Linkspartei sehr freizügig mit STASI-Akten um sich schmeisst, gab dieses Passfoto nur unkenntlich heraus. Die berechtigte Frage des Schweizer Magazins zur gleichgeschlateten Presse in Deutschland lautet:
Die weitere Berichterstattung der Deutschen Medien, die sich zur Zeit in einer Art Schockstarre befinden, dürfte den Deutschen einen erkenntnisreichen Einblick in die Aufrichtigkeit, Glaubhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Medien gewähren.Faktisch ist man gezwungen über etwas zu berichten, was man schon seit langem wusste und absichtlich der Oeffentlichkeit verschwiegen hat. Berichtet man nicht, leistet man einen medialen “Offenbarungseid” und gibt Hinweise auf eine mögliche Gleichschaltung aller Medien. Der Schaden den man sich gerade jetzt selbst zufügt, ist kaum wieder gutzumachen und gewährt einen aufschlussreichen Zustandsbericht Deutschlands. Dies gilt ebenso für die gesamte Parteienlandschaft.
Ihre ostdeutsche Vergangenheit blendet die deutsche Bundeskanzlerin nur zu gerne aus. Die ostdeutsche FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda erinnert sich nicht so gerne ihre positive Grundhaltung bezüglich des Marxismus-Leninismus. Auch das ihr Vater Horst Kasner in der DDR “etwas Besonderes” war, davon profitierten freilich auch seine drei Kinder. Anders als der Sohn eines systemkritischen Pfarrers aus Kasners Umfeld, der als Hilfsschlosser hatte arbeiten müssen, gehörte die 1954 geborene Angela zu den gerade einmal zehn Prozent des Jahrgangs, die die Erweiterte Oberschule (EOS) besuchen durften. Nach dem Abitur studierte Angela Kasner Physik, heiratete und wurde an der Berliner Akademie der Wissenschaften aufgenommen, wo sie 1986 promovierte. In ihrer Studienzeit war sie Sekretärin für Agitation und Propaganda der regimetreuen Jugendorganisation FDJ, ein Amt, das sie inzwischen gern als “Kulturbeauftragte” bezeichnet. Die wachsende Protest- und Widerstandsbewegung in der DDR des Jahres 1989 interessierte Merkel zunächst offenbar nicht. “Ach, mal gucken, was draus wird”, soll sie einem Institutskollegen geantwortet haben, der nicht verstehen konnte, dass jemand in diesen Tagen nicht auf die Straße oder zu politischen Versammlungen ging.
Aber diese Tatsachen sind bei Frau Merkel und bei Frau Birthler alle in Vergessenheit geraten!
Die Deutsche Telekom hat monatelang Telefondaten von Managern, Aufsichtsräten und Journalisten ausgespäht. Ein sehr schöner Beweis dafür, das die Vorratsdatenspeicherung jederzeit missbraucht werden kann. Herr Obermann ist jetzt fieberhaft auf der Suche nach den Spitzeln im eigenen Haus. Nach monatelangem Suchen wird sich dann herausstellen, es konnten leider keine gefunden werden oder der Pförtner hat mit der Überwachung der Manager eigenmächtig gehandelt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will aber jetzt den Bock zum Gärtner machen. Er forderte, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center (wahrscheinlich die neue NSA-Zentrale des deutschen Rollstuhlministers) unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert (wie bei der Telekom) zugreifen. Warum eigentlich nicht gleich bei der alles verklagende (Kunden, unsere Kinder, ja selbst Staatsanwälte) Contentindustrie? Der sicherste Datenschutz ist immer noch, die Daten innerhalb der Vorratsdatenspeicherung NICHT zu erheben!
G8-Razzien: Attac fordert Löschung von Namen aus Akten
Anlässlich des Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen. “Die Razzien waren illegal. Die rechtswidrig gewonnenen Daten haben in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern”, sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. “Die Bundesanwaltschaft hat den Paragrafen 129a missbraucht, um die globalisierungskritische Szene im Vorfeld des G8-Gipfels zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Bleiben die Namen in den Akten, gesamten Beitrag lesen »
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